Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 31 RgbBS – Entfernung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Der bisherige Inhaber des Grabrechts ist verpflichtet, mit dem Erlöschen des Grabrechts das Grabmal und etwaige sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die nach Satz 1 erforderlichen Maßnahmen nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung auf Kosten des Verpflichteten selbst treffen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 31 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 31 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten