Angehörigen, die nicht Grabrechtsinhaber sind, aber für die Bestattung eines in der Grabstätte beigesetzten Verstorbenen zu sorgen hatten, sollen auf Antrag Erklärungen und Mitteilungen der Friedhofsverwaltung an den Grabrechtsinhaber ebenfalls mitgeteilt werden.
RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg
§ 23 RgbBS – Rechte von Angehörigen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.
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„Was regelt § 23 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“