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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 23 RgbBS – Rechte von Angehörigen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Angehörigen, die nicht Grabrechtsinhaber sind, aber für die Bestattung eines in der Grabstätte beigesetzten Verstorbenen zu sorgen hatten, sollen auf Antrag Erklärungen und Mitteilungen der Friedhofsverwaltung an den Grabrechtsinhaber ebenfalls mitgeteilt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 23 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 23 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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