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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 14 RgbBS – Ausmaße der Grabstätten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

(1) Die Ausmaße der Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Der seitliche Abstand zwischen den einzelnen Grabstätten soll mindestens 0,40 m betragen.

(2) Die Friedhofsverwaltung kann auf Antrag zulassen, dass in Grabstätten in besonderer Lage Nebenland einbezogen wird.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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