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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 15 RgbBS – Ruhezeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Die Ruhezeit für Leichen beträgt 15 Jahre und für Aschereste zwölf Jahre, bei Leichen in Grabfeldern bis zu einer Sarglänge von 1,00 m sowie bei Totgeburten sieben Jahre. Die Friedhofsverwaltung kann nach Anhörung des Gesundheitsamtes für bestimmte Friedhofsteile längere Ruhezeiten festsetzen, wenn dies wegen der Bodenbeschaffenheit erforderlich ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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