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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 12 RgbBS – Ehrengrabstätten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Ehrengrabstätten - ausgenommen Kriegsgräberanlagen - sind Grabstätten, die die Stadt zur Ehrung Verstorbener, die sich besondere Verdienste erworben haben, zuerkennt und auf ihre Kosten anlegt und unterhält.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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