Ehrengrabstätten - ausgenommen Kriegsgräberanlagen - sind Grabstätten, die die Stadt zur Ehrung Verstorbener, die sich besondere Verdienste erworben haben, zuerkennt und auf ihre Kosten anlegt und unterhält.
RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg
§ 12 RgbBS – Ehrengrabstätten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.
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