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Zitierfest

RgbBruderhausS · Satzung der Katholischen Bruderhausstiftung in Regensburg

§ 3 RgbBruderhausS – Grundstockvermögen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 26.09.2016.

Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Es besteht aus den in der Anlage als einem Bestandteil dieser Satzung ausgewiesenen Vermögenswerten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbBruderhausS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbBruderhausS? Zitiere den Wortlaut.“

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