Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Es besteht aus den in der Anlage als einem Bestandteil dieser Satzung ausgewiesenen Vermögenswerten.
RgbBruderhausS · Satzung der Katholischen Bruderhausstiftung in Regensburg
§ 3 RgbBruderhausS – Grundstockvermögen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 26.09.2016.
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