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Zitierfest

RgbBraumandlS · Satzung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung

§ 8 RgbBraumandlS – Stiftergedenken:

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2021.

Zum Andenken an die Stifter sind deren Gräber (Dreifaltigkeitsbergfriedhof Regensburg, Abt. 04, Stelle 098) unbefristet auf Kosten der Stiftung zu pflegen und zu erhalten. An Allerheiligen soll ein Kranz, mit der Stadtschleife der Stadt Regensburg, das Grab schmücken. Das Grabnutzungsrecht für die Grabstätte wurde bereits zu Lebzeiten der Stifter auf die Stiftung übertragen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbBraumandlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbBraumandlS? Zitiere den Wortlaut.“

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