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Zitierfest

RgbBraumandlS · Satzung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung

§ 11 RgbBraumandlS – Stiftungsaufsicht:

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2021.

Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung der Oberpfalz.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 RgbBraumandlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 RgbBraumandlS? Zitiere den Wortlaut.“

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