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Zitierfest

RgbBraumandlS · Satzung der Brigitta und Oskar Braumandl Stiftung

§ 10 RgbBraumandlS – Vermögensanfall:

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2021.

Bei Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen an die Stadt Regensburg. Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbBraumandlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbBraumandlS? Zitiere den Wortlaut.“

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