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Zitierfest

RgbBGS · Bestattungsgebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 5 RgbBGS – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.12.2018.

Die Gebühren und Vorauszahlungen werden mit Ablauf der in der Gebührenfestsetzung Gebührenbescheid) dem Schuldner genannten Zahlungsfrist fällig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbBGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbBGS? Zitiere den Wortlaut.“

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