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Zitierfest

RgbBGS · Bestattungsgebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 6 RgbBGS – Erstattung von Grabnutzungsgebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.12.2018.

Bei vorzeitigem Erlöschen eines Grabnutzungsrechts wird, sobald die Grabstätte abgeräumt ist, der auf die Restdauer des Grabnutzungsrechts entfallende Gebührenteil erstattet (abgerundet auf volle Jahre).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbBGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbBGS? Zitiere den Wortlaut.“

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