Bei vorzeitigem Erlöschen eines Grabnutzungsrechts wird, sobald die Grabstätte abgeräumt ist, der auf die Restdauer des Grabnutzungsrechts entfallende Gebührenteil erstattet (abgerundet auf volle Jahre).
RgbBGS · Bestattungsgebührensatzung der Stadt Regensburg
§ 6 RgbBGS – Erstattung von Grabnutzungsgebühren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.12.2018.
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