Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbBGS · Bestattungsgebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 4 RgbBGS – Vorauszahlungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.12.2018.

Die Stadt kann bei der Antragstellung Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlichen Gebührenschuld verlangen. Die Stadt kann die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen von solchen Vorauszahlungen abhängig machen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbBGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbBGS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten