Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbBBS · Bürgerentscheidsatzung der Stadt Regensburg

§ 9 RgbBBS – Weiteres Verfahren bei Bürgerantrag

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.06.2012.

(1) Ein Bürgerantrag ist unzulässig, wenn

1) er Angelegenheiten zum Gegenstand hat, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist,

2) er keine gemeindliche Angelegenheit zum Gegenstand hat,

3) die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 nicht gegeben sind,

4) er nicht die gemäß Art. 18b Abs. 3 Gemeindeordnung erforderliche Unterschriftenzahl enthält.

(2) Ist durch das zuständige Organ der Stadt die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, so hat es das vorgetragene Anliegen innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

(3) Die in § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 genannten Fristen ruhen während der gemäß Art. 32 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung bestimmten Ferienzeit.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbBBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbBBS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten