Bei der Erstellung des Abstimmungsverzeichnisses, der Verzeichnisse der Abstimmungsscheine, bei der Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses, sowie der Erstellung von Statistiken ist der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zulässig.
RgbBBS · Bürgerentscheidsatzung der Stadt Regensburg
§ 32 RgbBBS – Datenverarbeitung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.06.2012.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 32 RgbBBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 32 RgbBBS? Zitiere den Wortlaut.“