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Zitierfest

RgbBBS · Bürgerentscheidsatzung der Stadt Regensburg

§ 19 RgbBBS – Stimmrecht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.06.2012.

Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Abstimmung die in § 1 Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 19 RgbBBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 19 RgbBBS? Zitiere den Wortlaut.“

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