(1) Die Stadt teilt ihr Gebiet in Stimmbezirke ein.
(2) Die Zahl der Stimmberechtigten eines Stimmbezirks darf nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Personen abgestimmt haben.
RgbBBS · Bürgerentscheidsatzung der Stadt Regensburg
(1) Die Stadt teilt ihr Gebiet in Stimmbezirke ein.
(2) Die Zahl der Stimmberechtigten eines Stimmbezirks darf nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Personen abgestimmt haben.
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