Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbBBS · Bürgerentscheidsatzung der Stadt Regensburg

§ 12 RgbBBS – Abstimmungsleiter/Abstimmungsleiterin

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.06.2012.

(1) Der Rechts- und Regionalreferent/die Rechts- und Regionalreferentin der Stadt leitet die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheids (Abstimmungsleiter/Abstimmungsleiterin). Die Stellvertretung wird durch den Amtsleiter/die Amtsleiterin des Bürgerzentrums ausgeübt.

(2) Ist der Referent/die Referentin oder seine/ihre Stellvertretung nicht nur vorübergehend verhindert, bestellt der Stadtrat eine geeignete Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Abstimmungsleiter/zur Abstimmungsleiterin bzw. zu dessen/deren Stellvertretung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 RgbBBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 RgbBBS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten