Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbBBS · Bürgerentscheidsatzung der Stadt Regensburg

§ 11 RgbBBS – Ratsbegehren, Stichfrage

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.06.2012.

(1) Der Stadtrat kann über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Stadt unabhängig von einem Bürgerbegehren die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen (Ratsbegehren).

(2) Sollen an einem Tag mehrere Bürgerentscheide stattfinden, hat der Stadtrat eine Stichfrage für den Fall zu beschließen, dass die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 RgbBBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 RgbBBS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten