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Zitierfest

RgbBaumschutzVO · Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbBaumschutzVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.02.1993.

Zweck dieser Verordnung ist die Sicherung des Baumbestandes, um insbesondere

1) das Straßen- und Ortsbild zu beleben und zu gliedern,

2) innerörtliche Erholungsräume zu schaffen und zu erhalten,

3) die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern und zu fördern,

4) das Stadtklima oder die kleinklimatischen Verhältnisse zu erhalten und zu verbessern,

5) schädliche Umwelteinwirkungen abzuwehren,

6) bedeutende Lebensräume für die Tierwelt zu erhalten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbBaumschutzVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

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