(1) Die Auszeichnungen werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin durch den Stadtrat verliehen. Anregungen zur Verleihung von Auszeichnungen sind an den Oberbürgermeister / an die Oberbürgermeisterin zu richten.
(2) Für die Vorbereitung des Vorschlages zur Verleihung des Kulturpreises steht dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin ein vom Kulturausschuß des Stadtrates zu bildendes Sachverständigengremium zur Verfügung. Diesem Gremium soll mindestens je ein Repräsentant aus den Bereichen Musik, Literatur und Bildende Kunst angehören. In das Gremium können höchstens sieben Sachverständige berufen werden. Bei der Zusammensetzung ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitgliedern mit Wohnsitz in und außerhalb der Stadt Regensburg zu achten. Die Mitglieder des Gremiums werden für eine Amtszeit von sechs Jahren bestellt. Eine einmalige Wiederbestellung für eine zweite Amtszeit ist möglich. Dem Kulturbeirat und den im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen ist die Möglichkeit einzuräumen, Vorschläge für die Besetzung des Sachverständigengremiums vorzulegen. Der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin unterrichtet den Stadtrat über die Empfehlung des Gremiums. Die Kulturförderpreise werden Kulturbeirat empfohlen und nach Vorschlag des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin vom Stadtrat verliehen.
(3) Für den Regensburger Preis für Frauen in Wissenschaft und Kunst haben die Dekane der Fakultäten sowie die Hochschulleitungen das alleinige Vorschlagsrecht für geeignete Forscherinnen. Eine Jury, bestehend aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, dem Referenten/der Referentin für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen, dem Rektor/der Rektorin bzw. den Präsidenten/der Präsidentinnen der Regensburger Hochschulen, den Frauenbeauftragten aus den drei Hochschulen sowie der städtischen Gleichstellungsbeauftragten, kann wechselnd einen oder mehrere wissenschaftliche/kulturelle Bereiche definieren, bewertet die Bewerbungen und gibt eine Empfehlung an die Stadt Regensburg. Fachberatung kann, soweit notwendig, von der Jury hinzugezogen werden. Der Stadtrat entscheidet über die Empfehlung und verleiht die Auszeichnung.