(1) Der mit einem Preisgeld dotierte Regensburger Preis für Frauen in Wissenschaft und Kunst wird aufgrund herausragender Leistungen in den Abschlussarbeiten und -projekten für die jeweils höchste Qualifikationsstufe der Regensburger Hochschulen verliehen. Alternativ finden Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Regensburger Hochschulen und künstlerische Leistungen Berücksichtigung. An den Arbeiten und Projekten soll das Berufungspotenzial für eine Professur ablesbar sein.
(2) Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre ausgelobt und kann an bis zu drei Preisträgerinnen vergeben werden. Das Preisgeld, das der Stadtrat bei der Beschlussfassung über den Haushaltsplan festsetzt, kann aufgeteilt werden. Die Vergabe undotierter Preise ist gleichfalls möglich. Das Preisgeld steht den Preisträgerinnen als Projektförderung zur Verfügung. In der Bewerbung müssen die vorgeschlagenen Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen deutlich machen, dass sie grundsätzlich eine Hochschul- oder eine künstlerische Karriere anstreben und wie sie das Preisgeld zur Erreichung dieses Ziels einsetzen wollen.
(3) Über die Verleihung der Auszeichnung wird jeweils eine Urkunde ausgestellt.