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Zitierfest

RgbArenaS · Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg"

§ 7 RgbArenaS – Buchführung und Kostenrechnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.08.2012.

Zur Buchführung und zur Kostenrechnung ist § 18 EBV entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung erfolgt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbArenaS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 RgbArenaS? Zitiere den Wortlaut.“

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