(1) Im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung ist Gegenstand des Regiebetriebs die Errichtung und der Betrieb eines multifunktionalen Stadions sowie dessen Parkplätzen und die damit verbundene Schaffung der notwendigen Infrastruktur. Das Stadion soll neben der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen für Kultur und Wirtschaft vor allem der Nutzung für den Profisport sowie für Sportveranstaltungen des Breitensports und des Schulsports dienen. Bei allen Nutzungszwecken sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Mit der Nutzung durch den Profisport sollen besonders der Tourismus und die ganzheitliche Standortentwicklung der Stadt Regensburg gefördert werden.
(2) Der Betrieb ist im Rahmen der Gesetze zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten Gegenstand zusammenhängen oder ihn fördern könnten. Er kann sich insbesondere zur Erfüllung seiner Aufgaben und gesetzlicher Pflichten anderer Dienststellen der Stadtverwaltung oder externer Dienstleister bedienen.