Die Archivstücke sind sorgfältig zu behandeln und dürfen weder beschädigt noch verändert werden. Insbesondere ist es untersagt, Striche und Bemerkungen anzubringen, verblaßte Stellen nachzuziehen oder mit Reagenzien zu behandeln, zu radieren, Teile oder Seiten zu entfernen, Siegel abzutrennen, Archivstücke durchzuzeichnen oder als Schreibunterlage zu verwenden.
RgbArchivS · Stadtarchivsatzung der Stadt Regensburg
§ 5 RgbArchivS – Behandlung des Archivguts
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.06.1988.
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„Was regelt § 5 RgbArchivS? Zitiere den Wortlaut.“