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Zitierfest

RgbArchivS · Stadtarchivsatzung der Stadt Regensburg

§ 5 RgbArchivS – Behandlung des Archivguts

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.06.1988.

Die Archivstücke sind sorgfältig zu behandeln und dürfen weder beschädigt noch verändert werden. Insbesondere ist es untersagt, Striche und Bemerkungen anzubringen, verblaßte Stellen nachzuziehen oder mit Reagenzien zu behandeln, zu radieren, Teile oder Seiten zu entfernen, Siegel abzutrennen, Archivstücke durchzuzeichnen oder als Schreibunterlage zu verwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbArchivS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbArchivS? Zitiere den Wortlaut.“

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