Die Benutzer haben sich im Lesesaal so zu verhalten, dass kein anderer behindert oder belästigt wird. Insbesondere ist es verboten, im Lesesaal zu rauchen, zu essen, zu trinken, laute Unterhaltungen zu führen, mit der Schreibmaschine zu schreiben oder ein Tonband- oder Diktiergerät zu besprechen sowie Fotoaufnahmen (auch digitale, z. B per Handy) zu machen.
RgbArchivS · Stadtarchivsatzung der Stadt Regensburg
§ 6 RgbArchivS – Verhalten im Lesesaal
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.06.1988.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbArchivS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 RgbArchivS? Zitiere den Wortlaut.“