(1) Für die Suche nach und Vorlage von Archiv- und Bibliotheksgut, für die Erteilung mündlicher und schriftlicher Fachauskünfte beträgt die Gebühr:
Je angefangene Viertelstunde Zeitaufwand 15 Euro.
(2) Für die Vorlage personenbezogener Archivalien beträgt die Gebühr:
Je vorgelegte Archivalieneinheit 2 Euro.
(3) Für vom Stadtarchiv hergestellte Reproduktionen:
Pro Seite 1 Euro.
(4) Abweichend von Abs. 3 werden Pauschalgebühren für Reproduktionen folgender Archivalien erhoben:
- 1. Beglaubigte Personenstandsregistereinträge pro Stück 12 Euro.
- 2. Unbeglaubigte Personenstandsregistereinträge, zugehörige Sammelakten, Meldekarten und Familienbögen pro Stück 5 Euro.
(5) Müssen die zu reproduzierenden Unterlagen vom Stadtarchiv erst ermittelt werden, wird zusätzlich eine Suchgebühr nach § 2 Abs. 1 in Rechnung gestellt.
(6) Auf die Erstellung von Kopien, auf bestimmte analoge oder digitale Formate oder Qualitäten besteht kein grundsätzlicher Anspruch. Reproduktionen werden im Regelfall nicht ausgedruckt, sondern als Datei per Email verschickt oder über ein Dateitransferprogramm zum Download bereitgestellt.