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Zitierfest

RgbArchivGebS · Stadtarchiv-Gebührensatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbArchivGebS – Gegenstand der Satzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.09.2024.

(1) Für die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

(2) Entstehen dem Stadtarchiv durch die Benutzung oder durch sonstige Leistungen für einen Benutzer Auslagen (spezielle Verpackungen, Inanspruchnahme externer Dienstleister oder Versicherungskosten), so sind diese zusätzlich zu den Gebühren zu entrichten.

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„Was regelt § 1 RgbArchivGebS? Zitiere den Wortlaut.“

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