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Zitierfest

RgbAltstadtS · Altstadtschutzsatzung der Stadt Regensburg

§ 8 RgbAltstadtS – Technische An- und Aufbauten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.12.2007.

(1) Freileitungen sind unzulässig.

(2) Sende- und Empfangsanlagen dürfen von öffentlich zugänglichen Bereichen aus nicht einsehbar sein und sollen die Dachlandschaft nicht stören. Sie dürfen den First nicht überragen und müssen im Farbton der Fassade bzw. der Dachfläche gestrichen werden. Je Gebäude ist grundsätzlich nur eine Empfangsanlage zulässig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbAltstadtS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbAltstadtS? Zitiere den Wortlaut.“

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