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Zitierfest

RgbAltstadtS · Altstadtschutzsatzung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbAltstadtS – Allgemeine Anforderungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.12.2007.

Bauliche Anlagen, einschließlich Werbeanlagen, sind so anzuordnen, zu errichten, aufzustellen, anzubringen, zu ändern, zu gestalten und zu unterhalten, dass sie nach Form, Maßstab, Gliederung, Material und Farbe den historischen Charakter, die architektonische Besonderheit und die städtebauliche Bedeutung der ihre Umgebung prägenden Bebauung, des Straßen- oder Platzbildes und des Altstadtgefüges nicht beeinträchtigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbAltstadtS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbAltstadtS? Zitiere den Wortlaut.“

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