Bauliche Anlagen, einschließlich Werbeanlagen, sind so anzuordnen, zu errichten, aufzustellen, anzubringen, zu ändern, zu gestalten und zu unterhalten, dass sie nach Form, Maßstab, Gliederung, Material und Farbe den historischen Charakter, die architektonische Besonderheit und die städtebauliche Bedeutung der ihre Umgebung prägenden Bebauung, des Straßen- oder Platzbildes und des Altstadtgefüges nicht beeinträchtigen.
RgbAltstadtS · Altstadtschutzsatzung der Stadt Regensburg
§ 2 RgbAltstadtS – Allgemeine Anforderungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.12.2007.
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