(1) Diese Satzung gilt für bauliche Anlagen, einschließlich Werbeanlagen, im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles "Altstadt Regensburg mit Stadtamthof" im Sinne des Artikel 1 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz. Der den Geltungsbereich beschreibende Plan vom 16.10.2007 als Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung.
(2) Weitergehende Anforderungen aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, aus Bebauungsplänen oder Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes bleiben unberührt.