Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbABS · Ausbaubeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbABS – Beitragstatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.04.2006.

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte, gewerblich nutzbare oder sonstig nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der in § 1 Abs. 1 genannten öffentlichen Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können (beitragspflichtige Grundstücke).

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbABS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbABS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten