Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte, gewerblich nutzbare oder sonstig nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der in § 1 Abs. 1 genannten öffentlichen Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können (beitragspflichtige Grundstücke).
RgbABS · Ausbaubeitragssatzung der Stadt Regensburg
§ 2 RgbABS – Beitragstatbestand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.04.2006.
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