(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 29. Januar 1980 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 28. Juli 2003 (AMBl. Nr. 32 vom 04.August 2003) außer Kraft.
(3) Bei Baumaßnahmen, die in der Zeit vom 01.01.2003 bis zur Verkündung dieser Satzung begonnen wurden, ist § 5a wie folgt anzuwenden: