Soweit in der Satzung Begriffe wie "Erschließung" und "erschlossen" verwendet werden, erfolgt damit ausdrücklich keine Beschränkung der beitragspflichtigen Grundstücke gem. § 2 auf Grundstücke i.S. des §131 Abs. 1 BauGB.
RgbABS · Ausbaubeitragssatzung der Stadt Regensburg
§ 13 RgbABS – Begriffsbestimmung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.04.2006.
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