Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbABS · Ausbaubeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 12 RgbABS – Auskunftspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.04.2006.

Die Beitragsschuldner sind verpflichtet der Stadt alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderlichen Angaben zu machen und - auf Verlangen - geeignete Unterlagen vorzulegen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 RgbABS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 RgbABS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten