Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbABS · Ausbaubeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 11 RgbABS – Ablösung der Beitragsschuld

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.04.2006.

(1) Der Ablösungsbetrag nach Art. 5 Abs. 9 KAG bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages nach den §§ 5 und 6 dieser Satzung zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Entstehung der künftigen Beitragsschuld.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung der künftigen Beitragsschuld besteht nicht.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 RgbABS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 RgbABS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten