(1) Die Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung (Bring- und Holsystem) unter Verwendung von Restmüllbehältnissen gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nummern 1 - 6 Abfallwirtschaftssatzung - AbfS beträgt bei 14-tägiger Abfuhr für das jeweilige Behältnis
Lfd. Nummer Füllraum vierteljährlich EUR jährlich EUR
- 1. 60 l 22,08 € 88,32 €
- 2. 80 l 29,46 € 117,84 €
- 3. 120 l 44,19 € 176,76 €
- 4. 240 l 88,38 € 353,52 €
- 5. 770 l 283,56 € 1.134,24 €
- 6. 1.100 l 405,09 € 1.620,36 €
Bei mehrmaliger Abfuhr gem. § 17 Abs. 12 Abfallwirtschaftssatzung - AbfS innerhalb von 14 Tagen werden die im Satz 1 geregelten Gebühren entsprechend vervielfacht.
(2) Die Gebühr für einen Restmüllsack gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nummer 7 Abfallwirtschaftssatzung beträgt 5,50 EUR pro Stück.
(3) Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angelieferten Abfällen beträgt bei kleinen Mengen von Bauschutt, Abraum, Kies, Sand und Erde je Volumen bis zu eines PKW-Standardkofferraums oder bei sonstiger Art der Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge 5,00 EUR.
(4) Für die gelegentliche Anlieferung kleiner Mengen Restmüll bis zum Füllraum eines Restmüllsacks wird die in Abs. 2 festgelegte Gebühr erhoben.
(5) Für die nachfolgenden Sonderfälle des städtischen Holsystems werden zusätzliche Gebühren wie folgt erhoben:
1) für jede Sonderleerung im Sinne von § 16 Abs. 13 Abfallwirtschaftssatzung – AbfS (z.B. wenn ein turnusmäßiger Termin verpasst wurde) der Restmüll- oder Papierbehältnisse pro beantragter Abholung eine Anfahrtspauschale i.H.v. 25,00 EUR
2) für jede zusätzliche Leerung der Restmüllbehältnisse über die turnusmäßige Leerung im Sinne von § 17 Abs. 12 Abfallwirtschaftssatzung – AbfS hinaus pro beantragter Abholung eine Anfahrtspauschale i.H.v. 25,00 EUR und je dabei zu leerender Restmüllbehältnisse eine Volumengebühr wie folgt: Füllraum Volumengebühr 240 l 13,60 € 720 l 43,62 € 1.100 l 62,32 € Zusätzliche Leerungen für Behältnisse unter 240 l werden nicht angeboten, hier ist bei Bedarf der Restmüllsack (Abs. 2) zu verwenden.
3) für jede zusätzliche Leerung von Papierbehältnissen über die turnusmäßige Leerung im Sinne von § 18 Abs. 9 Abfallwirtschaftssatzung – AbfS hinaus pro beantragter Abholung jeweils eine Anfahrtspauschale i.H.v. 25,00 EUR
Füllraum Volumengebühr
240 l 13,60 €
720 l 43,62 €
1.100 l 62,32 €
Zusätzliche Leerungen für Behältnisse unter 240 l werden nicht angeboten, hier ist bei Bedarf der Restmüllsack (Abs. 2) zu verwenden.
Die Entscheidung über die Durchführung einer Leerung nach diesem Absatz liegt bei der Stadt. Sie ist schriftlich zu beantragen und der Abfuhrtermin mit der Stadt abzustimmen.