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Zitierfest

RgbAbfGebS · Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbAbfGebS – Gebührentatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.12.2017.

Eine Gebühr wird für jede Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Stadt erhoben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbAbfGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbAbfGebS? Zitiere den Wortlaut.“

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