7.1. Form, Größe, Beschaffenheit und Erschließung des Baugrundstückes sollen eine wirtschaftliche Bebauung zulassen. Dabei sind durch eine rationelle Planung, sparsam bemessene Flächen und einen einfachen Ausstattungsstandard alle vertretbaren Möglichkeiten der Baukostensenkung auszuschöpfen.
7.2. Maßgebend für die Berechnung der Förderungsfähigkeit sind
- – für die Gesamtkosten die II. Berechnungsverordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 12.10.1990 (BGBl. I. S. 2178) mit den hierzu ergangenen Änderungen sowie die Anlage 1 zur II. Berechnungsverordnung
- – für die Berechnung der Wohnfläche die Wohnflächenverordnung
- – für die Berechnung des Brutto-Rauminhalts die DIN 277, Teil 1 und 2, Ausgabe Februar 2005.