6.1. Neben den baurechtlichen Bestimmungen gelten die Vorschriften der staatlichen Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) in der jeweils gültigen Fassung.
6.2. Förderfähig sind ausschließlich Eigentumsmaßnahmen, die die Größenbeschränkungen der WFB in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
6.3. Beim Gebrauchterwerb muss das Objekt angemessen groß sein und auf Dauer ein familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Die Obergrenzen nach Ziffer 6.1 bzw. 6.2 dürfen um nicht mehr als 20 % überschritten werden. Die Gesamtkosten (ggf. einschließlich erforderlicher Renovierungs- und Umbaumaßnahmen) dürfen die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus in der nach Ziffer 6.1 bzw. 6.2 zulässigen Größe nicht überschreiten.