Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbWohnenRL · "Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Nummer 5 RgbWohnenRL – Einkommensgrenzen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.2013.

5.1. Antragsberechtigt sind Personen, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) in der jeweils gültigen Fassung nicht überschreitet.

5.2. Bei der Berechnung des anzurechnenden Jahreseinkommens sind die Art. 4 ff. des BayWoFG anzuwenden.