3.1. Anträge sind beim Amt für Stadtentwicklung der Stadt Regensburg zu stellen.
3.2. Die Antragsteller sind verpflichtet, soweit es der Vollzug dieser Richtlinien erfordert,
- a) über alle zu ermittelnden Tatsachen und Rechtsverhältnisse Auskunft zu geben oder der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte, insbesondere auch Behörden aller Art, zuzustimmen.
- b) Beauftragten der zuständigen städtischen Stellen das Betreten des Förderungsobjekts zu angemessener Tageszeit nach vorheriger Anmeldung zu gestatten.