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Zitierfest

RgbWohnenRL · "Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Nummer 3 RgbWohnenRL – Antragstellung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.2013.

3.1. Anträge sind beim Amt für Stadtentwicklung der Stadt Regensburg zu stellen.

3.2. Die Antragsteller sind verpflichtet, soweit es der Vollzug dieser Richtlinien erfordert,

  • a) über alle zu ermittelnden Tatsachen und Rechtsverhältnisse Auskunft zu geben oder der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte, insbesondere auch Behörden aller Art, zuzustimmen.
  • b) Beauftragten der zuständigen städtischen Stellen das Betreten des Förderungsobjekts zu angemessener Tageszeit nach vorheriger Anmeldung zu gestatten.