Gefördert werden der Erwerb eines Kaufeigenheimes bzw. einer eigengenutzten Eigentumswohnung (Neu- und Altbauten) oder der Bau eines Familienheimes. Das zu fördernde Objekt muss innerhalb des Stadtgebietes liegen und vom Antragsteller ab Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von zehn Jahren selbst mit ausschließlichem Wohnsitz bewohnt werden. Als Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit rechnet der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde. Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen gemeinsam als Antragsteller auftreten und gemeinsames Eigentum am Förderobjekt erwerben.
RgbWohnenRL · "Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Nummer 2 RgbWohnenRL – Gegenstand der Förderung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.2013.