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Zitierfest

RgbWohnenRL · "Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Nummer 1 RgbWohnenRL – Vorbemerkung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.2013.

1.1. Auf die Förderung im Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen besteht kein Rechtsanspruch.

1.2. Wenn die von der Stadt bereitgestellten Mittel nicht für alle Anträge ausreichen, erfolgt die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen und wohnungspolitischen Dringlichkeit der Anträge.

1.3. Maßgebend für die Bearbeitung des Förderungsantrages sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Die Nachbewilligung von Förderungsmitteln ist ausgeschlossen.