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Zitierfest

RgbWohnenRL · "Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Nummer 15 RgbWohnenRL – Rückzahlung, Verzinsung, vorzeitige Ablösung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.2013.

15.1. Werden die Zuschüsse aus einem der unter Nr. 13 und 14 aufgeführten Gründe gekündigt bzw. der Bewilligungsbescheid unwirksam oder wird er zurückgenommen oder widerrufen, sind die Förderungsmittel wie in Anlage 1 zu diesen Richtlinien festgelegt, mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig und zu verzinsen.

15.2. Der Zuschussnehmer kann die Zuschüsse jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Bindungen nach diesen Richtlinien erlöschen mit dem Tage der Rückzahlung.

  • 16. Die vorstehenden Richtlinien treten am 1.2.2013 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisher geltenden Richtlinien vom 29.4.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 23 vom 2.6.2008) aufgehoben..