Rückzahlungstabelle
Rückzahlungsbeträge im Falle der Kündigung der Zuschüsse, bei Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Bewilligungsbescheides und bei freiwilliger vorzeitiger Ganz- bzw. Teilablösung
| Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Bewilligungsbescheides nach Nr. 13 und Nr. 14 sowie Kündigung nach Nr. 14 dieser Richtlinien | 100 % der Zuschüsse + 8 % Zinsen ab Auszahlungszeitpunkt | |
|---|---|---|
| Verkauf des geförderten Objekts bzw. Aufgabe der Eigennutzung innerhalb von zwei Jahren ab Bezugsfertigkeit | 100 % der Zuschüsse + 8 % Zinsen ab Auszahlungszeitpunkt | |
| Verkauf des geförderten Objekts bzw. Aufgabe der Eigennutzung im - 3. Jahr ab Bezugsfertigkeit | 100 % der Zuschüsse | + 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung |
| - 4. Jahr ab Bezugsfertigkeit | 90 % der Zuschüsse | + 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung |
| - 5. Jahr ab Bezugsfertigkeit | 70 % der Zuschüsse | + 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung |
| - 6. Jahr ab Bezugsfertigkeit | 50 % der Zuschüsse | + 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung |
| - 7. Jahr ab Bezugsfertigkeit | 40 % der Zuschüsse | + 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung |
| - 8. Jahr ab Bezugsfertigkeit | 30 % der Zuschüsse | + 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung |
| - 9. Jahr ab Bezugsfertigkeit | 20 % der Zuschüsse | + 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung |
| - 10. Jahr ab Bezugsfertigkeit | 10 % der Zuschüsse | + 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung |
Anmerkung: Als Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit rechnet der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde.