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Zitierfest

RgbWohnenRL · "Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Anlage 1 RgbWohnenRL – (zu Nr. 15.1)

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.2013.

Rückzahlungstabelle

Rückzahlungsbeträge im Falle der Kündigung der Zuschüsse, bei Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Bewilligungsbescheides und bei freiwilliger vorzeitiger Ganz- bzw. Teilablösung

Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Bewilligungsbescheides nach Nr. 13 und Nr. 14 sowie Kündigung nach Nr. 14 dieser Richtlinien100 % der Zuschüsse + 8 % Zinsen ab Auszahlungszeitpunkt
Verkauf des geförderten Objekts bzw. Aufgabe der Eigennutzung innerhalb von zwei Jahren ab Bezugsfertigkeit100 % der Zuschüsse + 8 % Zinsen ab Auszahlungszeitpunkt
Verkauf des geförderten Objekts bzw. Aufgabe der Eigennutzung im - 3. Jahr ab Bezugsfertigkeit100 % der Zuschüsse+ 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung
- 4. Jahr ab Bezugsfertigkeit90 % der Zuschüsse+ 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung
- 5. Jahr ab Bezugsfertigkeit70 % der Zuschüsse+ 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung
- 6. Jahr ab Bezugsfertigkeit50 % der Zuschüsse+ 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung
- 7. Jahr ab Bezugsfertigkeit40 % der Zuschüsse+ 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung
- 8. Jahr ab Bezugsfertigkeit30 % der Zuschüsse+ 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung
- 9. Jahr ab Bezugsfertigkeit20 % der Zuschüsse+ 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung
- 10. Jahr ab Bezugsfertigkeit10 % der Zuschüsse+ 8 % Zinsen ab Verkauf bzw. Aufgabe der Eigennutzung

Anmerkung: Als Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit rechnet der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde.