Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbWohnenRL · "Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Nummer 14 RgbWohnenRL – Kündigung und Rückforderung der Zuwendung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.2013.

14.1. Die Stadt Regensburg ist berechtigt, die Zuschüsse ganz oder teilweise zu kündigen bzw. die Bewilligung zu widerrufen, wenn die Zuschussnehmer innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes

  • a) gegen die Bestimmungen und Auflagen der Schuldurkunde und des Bewilligungsbescheides verstoßen.
  • b) das geförderte Objekt vermieten oder verkaufen.
  • c) das geförderte Objekt nicht mehr mit ausschließlichem Wohnsitz bewohnen.
  • d) die Zuschüsse für den vorgesehenen Zweck nicht oder nicht in voller Höhe verwendet haben.