Die Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Bewilligungsbescheides sowie als Folge hiervon die Rückforderung des Zuschusses richtet sich nach Art. 43, 44 und 48 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).
RgbWohnenRL · "Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Nummer 13 RgbWohnenRL – Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Bewilligungsbescheides
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.2013.