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Zitierfest

RgbWohnenRL · "Wohnen in der Stadt" Richtlinien für das Familienförderungsprogramm zum Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Nummer 12 RgbWohnenRL – Ausschlussgründe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.2013.

Die Förderung im Familienförderungsprogramm "Wohnen in der Stadt" ist ausgeschlossen, wenn

  • a) der Bau vor der Bewilligung der Zuschussmittel begonnen wurde. Kaufeigentumswohnungen werden nicht gefördert, wenn vor der Bewilligung der Zuschüsse der Kaufvertrag (Kaufanwartschaftsvertrag) abgeschlossen wurde. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Stadt auf Antrag dem vorzeitigen Baubeginn oder dem vorzeitigen Abschluss des Kaufvertrages (Kaufanwartschaftsvertrages) zustimmen. Diese Zustimmung begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
  • b) der Wohnraum wegen seiner Lage, Größe, Planung oder Ausführung keinen ausreichenden Wohnwert besitzt.
  • c) eine übermäßig hohe Belastung vorliegt, die trotz Gewährung der Förderung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Förderungsobjekt wahrscheinlich macht.
  • d) die Einkommensgrenze nach Nr. 5 und die Größenbeschränkung nach Nr. 6 dieser Richtlinien überschritten wird.
  • e) die Zuschüsse aufgrund der Finanz- und Vermögenslage des Antragstellers und seiner zum Haushalt zählenden Angehörigen für die Mitfinanzierung des Objekts offensichtlich nicht erforderlich sind.
  • f) Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.