Der Ältestenrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen und je einem Vertreter/einer Vertreterin der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppen. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin. Er wird vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin oder auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des Ältestenrats einberufen. Der Ältestenrat berät in nichtöffentlicher Sitzung über Fragen und Regelungen der Stadtratsarbeit, städtische Auszeichnungen und Themen, die vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin oder einem Mitglied zur Tagesordnung angemeldet werden. Der Ältestenrat ist weder ein beschließender noch ein vorberatender Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung.
RgbStadtratGO · Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
§ 8a RgbStadtratGO – Ältestenrat
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.06.2026.