Vorstehende Geschäftsordnung kann durch Beschluss des Stadtrates geändert werden.
RgbStadtratGO · Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
§ 42 RgbStadtratGO – Änderung der Geschäftsordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.06.2026.